Kickers prüfen Einspruch gegen Sperre und Geldstrafe für Dennis Mast

14.09.2017 / 18:00 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Mast für seinen Platzverweis in der Drittliga-Partie gegen den SC Paderborn vom vergangenen Samstag vorbehaltlich eines Einspruchs seitens des FC Würzburger Kickers wegen eines vermeintlich rohen Spiels mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.

 

„Wir haben dem DFB unsere Sichtweise des unstrittigen, aber keineswegs absichtlich begangenen Foulspiels von Dennis Mast bereits am Dienstag dieser Woche ausführlich durch unseren Rechtsbeistand geschildert. Diese Einlassungen aber blieben im jetzt zwar veröffentlichten, aber eben noch nicht rechtskräftigen Urteil unberücksichtigt“, sagt Kickers-Vorstandsvorsitzender Daniel Sauer: „Wir erachten das Strafmaß der Sperre als auch die immense Höhe der Geldstrafe für völlig überzogen an. Inwieweit es trotzdem überhaupt Sinn macht, die Sichtweise des DFB-Sportgerichts durch einen Einspruch anzufechten und damit eine mündliche Verhandlung zu erwirken, lassen wir aktuell durch den uns vertretenden Juristen prüfen.“

 

Wir erachten das Strafmaß der Sperre als auch die immense Höhe der Geldstrafe für völlig überzogen an.

Kickers-Vorstandsvorsitzender Daniel Sauer 

 

Die Kickers haben bis zu diesem Freitagmittag Zeit, durch einen entsprechenden Einspruch eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu erwirken.

 

Die erste ausführliche Stellungnahme seitens des FC Würzburger Kickers gegenüber dem DFB-Sportgericht fußte u.a. darauf, dass Dennis Mast keineswegs, wie vom Sportgericht behauptet, rücksichtslos in den Zweikampf gegangen ist und nach Auffassung des juristischen Vereinsbeistandes auch kein rohes Spiel vorliegt. Vielmehr dokumentieren sowohl die TV-Bilder als auch das fotografische Bildmaterial, dass Dennis Mast den Gegenspieler aus seiner Position heraus bei der Entstehung der zum Foul führenden Situation überhaupt nicht hatte wahrnehmen können. Außerdem hatten die Rothosen belegt, dass Mast sein Bein beim Zeitpunkt des Foulspiels weder gestreckt noch auf Augenhöhe des Gegenspielers hatte. Anders als im Bericht des Schiedsrichters vermerkt, hatte Mast zunächst den Ball gespielt und nicht der Gegenspieler mit dem Kopf.

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