Informationen zur Dauerkartenverlängerung für die Spielzeit 2021/2022

04.06.2021 / 09:00 Uhr

Eine schwierige, aber auch lehrreiche Saison liegt hinter uns. Leider stand am Ende der Abstieg in die 3. Liga. Ganz besonders haben wir in der vergangenen Saison aber euren Support bei unseren Heimspielen am Dalle vermisst!

 

Wenn man die aktuellen Entwicklungen rund um die Pandemie beobachtet und auch sieht, dass der Fußball in anderen Ländern bereits langsam zu einer gewissen Normalität zurückkehrt und Spiele vor Zuschauern stattfinden, sind wir zuversichtlich, bald auch wieder Fans zu unseren Heimspielen empfangen zu dürfen.

 

Für diese Rückkehr arbeiten wir aktuell an der Optimierung unseres Hygienekonzeptes, stehen im Austausch mit der Stadt und überprüfen, wie wir die Mindestabstände im Stadion umsetzen können. Aufgrund dieser Mindestabstände kann es deshalb auch in der kommenden Saison zu Verschiebungen der gebuchten Plätze kommen. Dauerkartenbesitzer haben jedoch in jedem Fall ein Vorkaufsrecht auf Tickets. Wir bitten um Verständnis, wenn wir in der kommenden Saison noch flexibel auf die Gegebenheiten reagieren müssen.

 

 

Änderungen bei den Dauerkarten zur Saison 2021/22:

 

    • Es wird in der kommenden Spielzeit zwei Arten von Dauerkarten geben:
       - Dauerkarte 1907%: Du zeigst uns Deine volle Unterstützung zur kommenden Saison. Du verzichtest bereits zu Beginn der Saison auf eventuell entstehende Rückerstattungsansprüche aufgrund ausgefallener Spiele oder anderen Plätzen aufgrund pandemiebedingter Verschiebungen auf der Tribüne. Hiermit trägst du Deinen Teil zu einer besseren Budgetplanung für die Saison 2021/22 bei.
      - Normale Dauerkarte: Mit dieser Dauerkarte kannst Du am Ende der Saison anteilige Rückansprüche geltend machen, wenn Spiele ausgefallen sind oder Du nicht die Kategorie der Plätze nutzen konntest, die Du bezahlt hast.
    • Es wird in der kommenden Spielzeit keine Dauerkarte Plus mehr geben. Jeder
      Dauerkartenbesitzer hat aber ein Vorkaufsrecht auf seinen Platz bei den Sonderspielen im
      DFB-Pokal, Toto-Pokal oder der Relegation zur 2. Bundesliga.

 

Da wir es zu schätzen wissen, in dieser schwierigen Zeit weiterhin Fußball spielen zu dürfen, haben wir
uns dazu entschieden, pro Dauerkarte 1€ an unsere soziale Organisation „Kickers hilft“ zu spenden.

 

Preisstufe Block 1 Block 2, 3a, 3b Oberrang D Oberrang A / E Tribüne B / D Tribüne A / E eingeschr. Sicht
Vollzahler 150,00 € 190,00 € 460,00 € 420,00 € 380,00 € 340,00 € 260,00 €
Ermäßigt 120,00 € 160,00 € 420,00 € 380,00 € 340,00 € 300,00 € -
Kind - 95,00 € - - - - -

 

Der Lastschrifteinzug der Dauerkarten erfolgt am 01. Juli 2021.

 

Möchtest Du die Dauerkarten-Variante 1907% wählen, hat sich Deine Bankverbindung oder Deine
Adresse geändert oder möchtest Du einen Gutschein aus dem Verzicht in der Saison 2019/20 einlösen,
sende das Antwortformular (hier zum Download) bis zum 06. Juni 2021 an ticketing@fwk.de. Wenn wir nichts von Dir hören,
erhältst Du automatisch die normale Dauerkarte.


Du hast Deine Dauerkarte bereits gekündigt? Dann kannst Du dieses Anschreiben als Information für
die kommende Spielzeit abheften. Wir hoffen, dass wir Dich bald wieder am Dalle begrüßen dürfen.
Du möchtest eine neue Dauerkarte? Über den Verkaufsstart informieren wir über fwk.de.


Ab der kommenden Spielzeit haben wir auch die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen angepasst.
Die Kündigungsfrist der Dauerkarten ist in Zukunft der 30. April des jeweiligen Jahres.

 

ATGB bis zum 30. Juni 2021:

 

3.2 Abonnement: Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, stets im Abonnement. Minderjährige können
eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue
Dauerkarte zugesendet es sei denn er kündigt sein Abonnement bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres. Die Kündigung kann in Textform (E-Mail
ausreichend) oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannten Kontaktadressen erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der
Kündigungsfrist ist der Zugang beim Club. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), informiert der Club den Kunden
spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten
als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist beim Club eingeht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist
der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte zur Zahlung fällig. Der Club ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06.
der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung des Clubs ist schriftlich bis zum 31.05. des entsprechenden Jahres zu erklären. Nur klarstellend
wird darauf hingewiesen, dass eine Begründung der ordentlichen Kündigung des Abonnements nicht erforderlich ist.


ATGB ab dem 1. Juli 2021 (Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben):


3.2 Abonnement: Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, stets im Abonnement. Minderjährige können
eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue
Dauerkarte zugesendet es sei denn er kündigt sein Abonnement bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres. Die Kündigung kann in Textform (EMail
ausreichend) oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannten Kontaktadressen erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der
Kündigungsfrist ist der Zugang beim Club. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), informiert der Club den Kunden
spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten
als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist beim Club eingeht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist
der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte zur Zahlung fällig. Der Club ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06.
der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung des Clubs ist schriftlich bis zum 31.05. des entsprechenden Jahres zu erklären. Nur klarstellend
wird darauf hingewiesen, dass eine Begründung der ordentlichen Kündigung des Abonnements nicht erforderlich ist.


Wenn Du diesen Änderungen nicht zustimmen möchtest, kannst du dies bis zum 18. Juni machen.
Hören wir bis dahin nichts von Dir, gehen wir davon aus, dass Du mit der Änderung einverstanden bist.

 

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