Informationen zu den Hygienerichtlinien in der FLYERALARM Arena
27.01.2022
/ 10:00 Uhr
Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem neuesten Beschluss die Rückkehr der Zuschauer in die FLYERALARM Arena ermöglicht. Deshalb gelten folgende Regelungen:
- Die FLYERALARM Arena darf wieder mit maximal 50% der möglichen Kapazität ausgelastet werden.
- Zugang nur unter Anwendung der 2G+ Regelung (geimpft oder genesen plus Test) möglich:
- Geimpft: Ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung (z.B. für den Spieltag am 12.02.2022 muss die 2. Impfung spätestens am 28.01.2022 gewesen sein) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Nach einer nachgewiesenen (PCR (NAT) – bestätigter) Corona-Infektion reicht eine zusätzliche Impfdosis aus.
- Genesen: Nachgewiesene Infektion (durch positive PCR (NAT) bestätigt) ab 28 Tage nach dem positiven Testergebnis bis 90 Tage nach der Infektionsdiagnose. Zum Erreichen einer längerfristigen Immunität („geimpft“) ist nur eine einmalige Impfung erforderlich. 14 Tage nach dieser Impfung gilt die Person als „geimpft“.
- Kinder unter 14 Jahren haben unabhängig ihres Impf- oder Genesenen-Status Zutritt zum Stadion.
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Achtung: Zusätzlich müssen alle geimpften oder genesenen Personen einen Testnachweis erbringen. Ein PoC-Antigentest (Achtung: kein Selbsttest!), der höchstens 24 Stunden vor Spielende durchgeführt wurde, reicht hier aus. Eine Schnelltest-Station befindet sich direkt am Stadion auf dem Dallenbergparkplatz. Es wird hier kein Termin benötigt, um eine vorherige Registrierung wird gebeten. Außerdem bitten wir Euch, wenn möglich die Teststrecke mit dem Auto zu befahren, um einen schnelleren Ablauf zu gewährleisten. Eine Übersicht der weiteren Testzentren in Stadt und Landkreis Würzburg ist hier ersichtlich.
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- Ausnahme der Testpflicht:
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Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler (bitte Schülerausweis), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, benötigen keinen zusätzlichen Test.
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Weiterhin benötigen geimpfte Personen, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis (Booster) als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, ebenfalls keinen zusätzlichen Test.
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- Ausnahme der Testpflicht:
- Außerdem herrscht FFP2-Maskenpflicht (oder gleichwertig) im gesamten Stadioninnen- und außenbereich, während des gesamten Aufenthalts, also auch am eigenen Sitz- oder Stehplatz. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske ausreichend.
- Bitte achtet insbesonderer auf den Tribünen auf den erforderlichen Mindestabstand von 1,50 Meter.