Allgemeine Parkplatzordnung
A. Allgemeine Bedingungen für Parker
5.1 Untersagt ist das Parken
• außerhalb der markierten Stellplatzfläche ohne entsprchende Anweisung
des Servicepersonals
• auf einer reservierten Stellplatzfläche
• im Halteverbot
• auf einer für Behinderte markierten Stellplatzfläche ohne deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs ausgelegten gültigen bundeseinheitlichen Schwerbehindertenparkausweis
• in einer markierten Feuerwehrzufahrt oder einem sonstigen Rettungsweg
5.2 Bei einem Verstoß hiergegen ist die FC Würzburger Kickers AG berechtigt das Fahrzeug kostenpflichtig versetzen zu lassen.
6. Der Mieter ist berechtigt während der Vertragslaufzeit auf dem Dallenberg-Parkplatz einen Personenkraftwagen oder einen Ominbus ohne Anhänger abzustellen. Motorräder dürfen nur dort abgestellt werden, wo dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist, dass das Fahrzeug
• haftpflichtversichert,
• mit einem amtlichen Kfz-Kennzeichen und
• mit allen erforderlichen amtlichen, gültigen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist,
• sowie verkehrssicher ist.
7. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Mieter auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken.
8. Auf dem Dallenberg-Parkplatz darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
9. Untersagt ist zudem
• das Lagern von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen
• das unnötige Laufenlassen von Motoren
• die Verunreinigung des Dallenberg-Parkplatzes
10. Den Anordnungen des Servicepersonals ist Folge zu leisten und Verkehrszeichen und Hinweisschilder zu beachten.
11. Haftung der FC Würzburger Kicker AG
11.1 Während der Dauer des Mietvertrages haftet die FC Würzburger Kickers AG für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht wurden.
11.2 Nicht gehaftet wird für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
11.3 Die FC Würzburger Kickers AG haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn ein Personenschaden oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und auch vertrauen darf.
11.4. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich und bei offensichtlichen Schäden noch vor dem Verlassen des Dallenberg-Parkplatzes der FC Würzburger Kickers AG anzuzeigen. Ist dies dem Mieter nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Schadensmeldung spätestens zwei Wochen nach dem Schadensfall schriftlich zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen. Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, dass der Mieter hat den Verstoß gegen diese Anzeigenpflicht nicht zu vertreten hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn dem Mieter ein Personenschaden entstanden ist oder die FC Würzburger Kickers AG den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
12. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der FC Würzburger Kickers AG oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden.
13. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs vom Dallenberg-Parkplatz, spätestens jedoch 1 Stunde nach Stadionschließung am Veranstaltungstag, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt.
14. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
15. Die FC Würzburger Kickers AG ist berechtigt, das Fahrzeug zur Gefahrenabwehr im Falle einer vom Dallenberg-Parkplatz zu entfernen.
16. Der Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten Würzburg.
B. Parkplatzordnung des Dallenbergparkplatzes bei Veranstaltungen
der FC Würzburger Kickers AG
Auf dem Dallenbergparkplatz gilt bei Veranstaltungen der FC Würzburger Kickers AG bis eine Stunde nach Stadionschließung, dass das
• Parken zu dieser Zeit nur unter den Allgemeinen Bedingungen für Parker der FC Würzburger Kickers AG oder mit Genehmigung der FC Würzburger Kickers AG gestattet ist;
• die Verwendung von offenem Feuer untersagt ist;
• das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten untersagt ist;
• das Verteilen von Werbematerial ohne ausdrückliche Genehmigung
der FC Würzburger Kickers AG untersagt ist;
• der Verkauf von Waren aller Art ohne ausdrückliche Genehmigung der
FC Würzburger Kickers AG untersagt ist;
• die Verunreinigung, insbesondere durch Grobschmutz oder Urin bzw. Fäkalabfälle verboten ist
C. Videoüberwachung des Parkplatzes und Datenschutz
Teile das Dallenberg-Parkplatzes sind während der Vertragsdauer videoüberwacht.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt:
Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg,
Tel.: 0931/457-0, E-Mail: pp-ufr.bDSB@polizei.bayern.de
FC Würzburger Kickers e.V.:
IITR Datenschutz GmbH, Dr. Sebastian Kraska, Marienplatz 2, 80331
München,
Tel.: 089-18917360, E-Mail: email@iitr.de